Strassenschild mit Schriftzug "Limit monatlich" durchgestrichen und korrigiert zu "täglich"
5.5.2022

FINMA möchte die Limits weiter reduzieren

Was steht auf dem Spiel?

  • Die Schweizer Finanzmarkaufsicht (FINMA) möchte den einfachen Zugang zu Bitcoin weiter limitieren.
  • Wir finden die Anpassung diskriminierend und unverhältnismässig.
  • Nimm mit uns Stellung bis am 10. Mai 2022: Zur Briefvorlage

Bei Pocket helfen wir täglich tausenden von Menschen den sicheren Zugang zu Bitcoin zu finden, indem wir den Kaufprozess möglichst einfach und sicher gestalten. Mit einer einfachen Bankzahlung ist es möglich Bitcoin zu kaufen und direkt in die eigene Wallet zu empfangen.

Um diesen sicheren Einstieg in Bitcoin so einfach wie möglich zu machen, führen wir bei Pocket vereinfachte Identifikationen anhand der Bankzahlungen durch. Dadurch können sich unsere Nutzer völlig auf Bitcoin fokussieren und müssen sich bei ihren ersten Käufen nicht sofort vollständig identifizieren lassen.

Dieser einfache Einstieg in Bitcoin ist nun gefährdet. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) möchte erneut die Beträge senken, welche mit dem vereinfachten Identifikationsverfahren in Bitcoin gewechselt werden können.

Erneute Einschränkung für Bitcoin

Bereits in 2021 hat die FINMA eine Ausnahmeregelung für Kryptowährungen geschaffen. Der üblich geltende Schwellenwert für Geldwechselgeschäfte ohne vollständiger Identifizierung wurde von CHF 5000 auf CHF 1000 pro Tag herabgesetzt. Schon damals war die Argumentation der FINMA stark umstritten.

Per 2023 möchte die FINMA erneut gezielt die Geschäfte mit Kryptowährungen einschränken. Die neue “Präzisierung” definiert, dass die Limite von CHF 1000 nicht mehr pro Tag, sondern pro Monat zur Anwendung kommt. Einmal mehr wird eine Ausnahmeregelung lediglich für Kryptowährungen eingeführt, während alle anderen Geldwechselgeschäfte nicht davon betroffen sind.

Zunehmend diskriminierende Regelung der Schwellenwerte für Kryptowährungen
Schwellenwerte pro Transaktion bis 20202021+ 2023+
CHF 15 000 KassageschäfteCHF 15 000 KassageschäfteCHF 15 000 Kassageschäfte
CHF 5000 GeldwechselgeschäfteCHF 5000 GeldwechselgeschäfteCHF 5000 Geldwechselgeschäfte
CHF 5000 Geschäfte mit KryptowährungenCHF 1000 Geschäfte mit KryptowährungenCHF 1000 pro Monat Geschäfte mit Kryptowährungen

Unverhältnismässigkeit

Als Grund für diesen erneuten Bruch ihrer Technologieneutralität verweist die FINMA immer wieder auf den selben Boulevard-Artikel, der von Missbrauchsfällen an spezifischen Bitcoin-Automaten berichtet hat. Dass diese Automaten inzwischen angepasst wurden, ignoriert sie. Eigene Angaben und Zahlen zu solchen Fällen veröffentlicht sie ebenfalls keine. Es hat den Anschein, dass die FINMA ihre Regeln basierend auf Wahrnehmungen anstatt Beweisen macht.

Dass eine solche Neuauslegung der Schwellenwerte auch Diensten wie Pocket schadet, wird einfach in Kauf genommen. Dass die Missbrauchsrisiken bei einer Geschäftsabwicklung mit Bargeld an einem Bitcoin-Automaten viel höher sind, als bei einer rein digitalen Abwicklung via Bankzahlung, wie dies bei Pocket der Fall ist, wird nicht berücksichtigt.

Wir erachten diesen Schritt als höchst diskriminierend und unverhältnismässig.

Diskriminierend, weil hier erneut eine kategorische Benachteiligung für Geschäfte mit Kryptowährungen entsteht. Die unterschiedlichen Risikoprofile von verschiedenen Service-Anbietern werden übergangen.

Unverhältnismässig, weil diese Änderung aufgrund einzelner fragwürdiger Argumente die Eintrittsschwelle für alle legitimen Nutzer steil anheben wird. Besonders neue Nutzer sind davon betroffen, die von einer niedrigen Eintrittsschwelle abhängig sind. Wir müssen Neuanwender durch einfache und sichere Prozesse ermutigen, ihre Bitcoin in einer eigenen Wallet aufzubewahren, anstatt sie durch Verschärfungen zu Anbietern zu treiben, welche diese sichere Aufbewahrungsart nicht im selben Stil fördern oder die eigene Verwahrung sogar verunmöglichen.

Mit diesen Argumenten reichen wir unsere Stellungnahme bei der FINMA ein, in welcher wir den angekündigten Vorschlag ablehnen und fordern, die geplante Verordnungsanpassung zu entfernen.

Sag der FINMA deine Meinung

Damit unsere Kritik von der FINMA gehört wird, brauchen wir deine Unterstützung. Daher bitten wir dich ebenfalls eine Stellungnahme in deinem Namen einzureichen. Um dir dies zu vereinfachen, haben wir eine Briefvorlage erstellt.

Ganz einfach:

  1. Briefvorlage (.docx, 8.56 KB) herunterladen
  2. Namen und Datum anpassen
  3. Optional: deine eigene kritische Meinung ergänzen
  4. Brief als Word und PDF per E-Mail an FINMA senden

Bis am 10. Mai 2022 kannst du deine Stellungnahme einreichen: Je mehr kritische Stellungnahmen eingereicht werden, desto ernster muss uns die FINMA nehmen.

Vielen Dank für deine Unterstützung!

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